AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1 Für sämtliche Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen
getroffen werden. Sie gehen anderslautenden Konditionen, die vom Besteller übersandt wurden oder sich auf dessen
Schriftstücken befinden, in jedem Fall vor.
1.2 Abweichungen erfordern eine schriftliche Vereinbarung.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Mit unserer Auftragsbestätigung, welche unsere Konditionen enthält, kommt der Vertrag zwischen Besteller und uns
zustande.

 

3. Gegenstand der Lieferung oder Leistung

3.1 Unsere Auftragsbestätigung umschreibt zusammen mit unserem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Datenblättern den Gegenstand unserer Lieferung und deren Eigenschaften. Andere öffentliche Äusserungen,
Anpreisungen und Werbeaussagen sind unverbindlich. Wir behalten uns vor, aus Gründen der Konstruktion oder der
Fabrikation von Angaben in den Datenblättern abzuweichen,
3.2 Über- und Unterlieferungen sind bis zu 5% der bestellten Menge zulässig und werden gemäss der effektiven gelieferten

Menge verrechnet.
 
4. Schutzrechte

4.1 Alle Schutzrechte inklusive Know-How im Zusammenhang mit den gelieferten Gegenständen oder den erbrachten
Leistungen stehen uns zu. Dies gilt insbesondere für individuelle Projekte.
5. Lieferbedingungen
5.1 Wir liefern EXW nach Incoterms 2000 ab Zentrallager Neuenhof. Wir organisieren den Transport auf Kosten und
Risiko des Bestellers.
5.2 Teillieferungen sind zulässig.
5.3 Unsere Angaben über Masse und Gewichte sind annähernd und unverbindlich.
5.4 Liefern wir nach einem anderen Incoterm, sind Sendungen mit allfälligen Transportschäden mit qualifiziertem Vorbehalt
anzunehmen und uns zwecks Tatbestandsaufnahme unverzüglich zu melden.
5.5 Lieferkostenfreie Lieferungen bei Warenwert 3'000 Franken.
5.6 Palette-, Termin- und Expresslieferungen werden separat verrechnet.

 

6. Termine

6.1 Können wir einen Liefertermin nicht einhalten, kann uns der Besteller eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen ansetzen.
Halten wir diese nicht ein, stehen dem Besteller die Möglichkeiten offen, die ihm das Gesetz bei Schuldnerverzug
einräumt. Vorbehalten bleibt Ziffer
6.3 Wir schliessen jeden Schadenersatz und jede Haftung bei Nichteinhaltung der Liefertermine aus.

 

7. Preise, Preislisten, Preisstellung

7.1 Sämtliche Preise sind Tagespreise, die jederzeit dem Markt angepasst werden können.
7.2 Falls nicht ausdrücklich erwähnt, gelten die Preise exkl. der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
7.3 Falls nicht ausdrücklich erwähnt, gelten die Preise exkl. Transportkosten.
7.4 Die Gültigkeitsfrist unserer Offerten ist auf dem Angebot vermerkt, ansonsten sind sie 3 Tage ab Angebotsdatum gültig.
7.5 Unsere Rechnung ist innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist und den angegebenen Konditionen zu
bezahlen.
7.6 Für verspätete Zahlungen behalten wir uns vor, Mahnspesen, und oder Verzugskosten geltend zu machen
7.7 Ist der Besteller mit Zahlungen im Rückstand oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des
Bestellers mindern, werden alle unsere Forderungen sofort fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, ausstehende
Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen oder nach erfolgter
Mahnung vom Vertrag zurückzutreten.

 

8. Rücknahmen

8.1 Restemengen werden nicht zurückgenommen.
8.2 Rücknahmen von neuwertiger, ungebrachter Lagerware in Originalverpackung können nur nach vorher schriftlicher
Vereinbarung erfolgen. Spezialteile, Artikel mit Sonderfarben oder Sonderkonstruktionen können nicht zurückgenommen
werden. Bei Rücksendungen ist der Lieferschein beizulegen oder die Lieferscheinnummer anzugeben.
8.3 Für die vom Lieferanten nicht verschuldeten Retouren erfolgt ein Abzug auf Gutschrift von mindestens 20% des Brutto-
Retouren-Betrages. Für Ware, welche bei unserer Eingangsprüfung Mängel aufweist, erfolgt keine Gutschrift

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Gegenstände unser Eigentum. Wir sind berechtigt, diesen
Eigentumsvorbehalt in den gesetzlichen Formen registrieren zu lassen.
9.2 Der Besteller ist auf Aufforderung zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet, sofern er in Zahlungsverzug kommt
oder unsere Forderungen gefährdet erscheinen.

 

10. Gewährleistung

10.1 Wir liefern nach Muster oder Zeichnung (Datenblatt gemäss Ziffer 3.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
einwandfreie Ware.
10.2 Der Besteller hat die von uns gelieferten Gegenstände oder die von uns erbrachten Leistungen innert 8 Arbeitstagen zu
prüfen und uns allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen.
10.3 Liegen Mängel vor, die wir zu verantworten haben, liefern wir nach unserer Wahl einwandfreie Ware kostenlos nach oder
bessern unsere Leistung kostenlos nach.
10.4 Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Mangelfolgeschäden, schliessen wir soweit gesetzlich zulässig aus.
Schadenersatz leisten wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Alle weiteren Ansprüche des
Bestellers sind auf folgenden Wert begrenzt: Rechnungsbetrag für unsere Lieferung oder Leistung.

 

11. Anwendbares Recht

11.1 Im Übrigen ist auf das Vertragsverhältnis schweizerisches Recht anwendbar.

 

12. Gerichtsstand

12.1 Gerichtsstand ist Baden.

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